18. Dezem­ber 2017

Keine auswärtigen Arbeitsgerichtstage mehr im Amtsgericht Sinzig

Gui­do Ernst und Horst Gies:

Minis­ter Mer­tin und  Minis­te­rin Bät­­zing-Lich­­ten­t­hä­­ler ertei­len Bür­ger­nä­he eine Absage“

Die Lan­des­re­gie­rung plant, zum 1. Janu­ar 2018 zehn von 14 aus­wär­ti­gen Gerichts­ta­gen der Arbeits­ge­rich­te zu strei­chen. Künf­tig soll es in Sin­zig kei­ne aus­wär­ti­gen Gerichts­ta­ge mehr geben. Hier­zu erklä­ren die Abge­ord­ne­ten Gui­do Ernst und Horst Gies, bei­de CDU:

Die aus­wär­ti­gen Gerichts­ta­ge in der Arbeits­ge­richts­bar­keit bestehen in Rhein­­land-Pfalz seit 30 Jah­ren weit­ge­hend unver­än­dert. Sie wur­den sei­ner­zeit ein­ge­führt, um Bür­­ger- und Betriebs­nä­he sowie Chan­cen­gleich­heit zu gewähr­leis­ten. Die jetzt ange­kün­dig­te Strei­chung trifft Regio­nen, die sich zum Teil ohne­hin schon abge­hängt fühlen.

Die Lan­des­re­gie­rung ver­la­gert hier Kos­ten auf die Bür­ger, die Ver­fah­ren vor den Arbeits­ge­rich­ten füh­ren. Sie mutet den Arbeit­neh­mern wei­te­re Wege und grö­ße­re Kos­ten zu, um eige­ne Kos­ten ein­zu­spa­ren. Dies geschieht im Übri­gen mit Zustim­mung der sozi­al­de­mo­kra­ti­schen Arbeits­mi­nis­te­rin Bät­­zing-Lich­­ten­t­hä­­ler, die ihr Ein­ver­neh­men zu der geplan­ten Ver­ord­nung erteilt hat.

Minis­ter Mer­tin ver­steckt sich hin­ter dem Rech­nungs­hof. Er hat die Strei­chung der Gerichts­ta­ge in der letz­ten Rechts­aus­schuss­sit­zung unter ande­rem mit fis­ka­li­schen Not­wen­dig­kei­ten begrün­det. Die Höhe der von ihm erwar­te­ten Ein­spa­run­gen konn­te der Minis­ter aber nicht bezif­fern. Auch sons­ti­ge Vor­tei­le der Neu­re­ge­lung konn­te er nicht schlüs­sig erklären.

Wir bezwei­feln, dass die Ein­spar­po­ten­tia­le beson­ders deut­lich aus­fal­len. So wer­den durch die Neu­re­ge­lung zwar zum Teil Fahrt­kos­ten und Arbeits­zeit der Rich­ter ein­ge­spart wer­den. Dem­ge­gen­über wer­den aber höhe­re Fahrt­kos­ten der Schöf­fen anfal­len, die aus den ein­zel­nen Regio­nen kom­men. Hin­zu kommt, dass vie­le der hier betrof­fe­nen Klä­ger bereits ihren Arbeits­platz ver­lo­ren haben und des­halb finan­zi­ell nicht gut auf­ge­stellt sind. Ihre Mehr­kos­ten trägt häu­fig die Pro­zess­kos­ten­hil­fe, was wie­der­um der Lan­des­kas­se zur Last fällt.

Zum aus­wär­ti­gen Gerichts­tag des Arbeits­ge­richts in Sin­zig sind in den letz­ten 4 Jah­ren jeweils mehr als 400 Ver­fah­ren ein­ge­gan­gen sind und eine ähn­li­che Zahl wohl auch in die­sem Jahr wie­der erreicht wird (122 Ver­fah­rens­ein­gän­ge allein bis zum 01.05.17).

Das bedeu­te­te immer­hin 36 Gerichts­ta­ge in Sin­zig in 2013, 26 in 2014, 33 in 2015 und 25 in 2016. 
Eine nicht uner­heb­li­che Zahl.

Die der­zei­ti­ge Struk­tur hat zudem dazu geführt, dass die Rich­ter ihren Bezirk ken­nen. Vie­le Ver­fah­ren kön­nen so bereits bei Güte­ter­mi­nen mit Ver­glei­chen been­det wer­den, weil die Rich­ter die Hin­ter­grün­de vor Ort ken­nen. Das wird bei grö­ße­ren Ein­hei­ten mit wei­te­ren Ent­fer­nun­gen erschwert.

In der Ver­gan­gen­heit hat­ten sich bereits der Deut­sche Gewerk­schafts­bund (DGB) und die Lan­des­ver­ei­ni­gung Rhein­­land-pfäl­­zi­­scher Unter­neh­mer­ver­bän­de (LVU) gegen die Redu­zie­rung der Gerichts­ta­ge aus­ge­spro­chen und auf den erheb­lich stei­gen­den Anrei­se­auf­wand der Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten hin­ge­wie­sen.  Auch die Anwalt­schaft steht der Redu­zie­rung der Gerichts­ta­ge kri­tisch gegenüber.