Aussengebietsentwässerung Wallersstrasse — Faktencheck
Kanalbau Wallersstraße – wiederholt gezielte Desinformation der SPD Breisiger Land
Man hat den Eindruck, als wolle die SPD Breisiger Land den Kommunalwahlkampf schon eröffnen und zum zweiten Mal mit falschen Behauptungen versuchen, die Bevölkerung zu verunsichern. Unterziehen wir die Aussagen mal einem Faktencheck:
Behauptung SPD: „Finanzierung Kanalbaumaßnahme völlig ungeklärt…Die Maßnahme ist nicht ausfinanziert…“.
Fakt: Die gesamten Maßnahmen (Straßenbau, neue Wasserleitungen und Kanal) sind mit einem Gesamtkostenvolumen von ca. 2.4 Mio € geschätzt. In den 2.4 Millionen sind
Kosten von ca. 1 Mio € für die Erneuerung der Wasserleitungen (Kostenträger: Wasserwerk),
Kosten für die Straßenwiederherstellung von 150.000 Euro (Kostenträger: Landesbetrieb Mobilität LBM),
Kosten für die Kanalsanierung von Hausanschlüssen 150.000 Euro (Kostenträger: Eigenbetrieb Abwasser EBB) enthalten.
Die Kosten werden von den einzelnen Auftraggebern (Stadt, Wasserwerk, EBB und LBM) getragen.
Für den Fremdwasserkanal sind rund 1 Mio € angesetzt. Davon entfallen gemäß Förderantrag 575.800 EUR auf die Stadt. Die restlichen Kosten werden prozentual auf den LBM und den EBB auf Grundlage der Zuleitungsmengen in den neuen Außengebietskanal verteilt. Auf den LBM entfallen rund 3.6 % für das Regenrückhaltebecken in der Sachsenstraße und rund 37,8% auf den EBB für die Entwässerung der Bubenhelle und Teile aus der Umbindung der Straßeneinläufe in der Fahrbahn. Auf den Anteil der Stadt von 575.800 € hat die ADD der Stadt eine Zuwendung in Höhe von 60% (345.600 €) bewilligt. Danach verbleiben bei der Stadt Kosten in Höhe von tatsächlich 230.200 €, die im Haushalt vorgesehen sind.
Behauptung SPD: „Es ist nicht vorgesehen, die Wohngebäude links und rechts der Wallersstraße sowie die Gebäude in der zweiten Reihe an diesen Kanal anzuschließen.“
Fakt: Der geplante Kanal ist dafür vorgesehen, u.a. Oberflächenwasser aus den Hangbereichen rechts und links der Wallersstraße aufzunehmen und dem Rhein zuzuführen. Diese Leitung dient auch präventiv der Aufnahme von Außengebietswasser bei Starkregen. Dazu ist die Stadt Bad Breisig wie jede andere Gemeinde in vergleichbarer Situation gesetzlich verpflichtet.
Behauptung SPD: „In der Sachsenstraße ist ein Auffangsystem für das sich oberhalb stauende Grundwasser mit Rigolen und einer Ableitung zum Kanal in der Straße Am Sonnenhang geschaffen worden…Das Problem Stauwasser in der Sachsenstraße ist inzwischen gelöst.“
Fakt: Oberflächenwasser gehört nicht in den Mischwasserkanal, soweit es nicht von bebauten und befestigten Flächen innerhalb der Ortslage stammt, da das Oberflächenwasser nicht kostenaufwendig über die Kläranlage gereinigt werden muss. Die Ableitung von Oberflächenwasser in die Kläranlage ist unzulässig und wäre für die Stadt gebührenpflichtig. In Ziffer IV Nr. 5 – Nebenbestimmungen und Hinweise zum Bau der Abwasseranlagen -, der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Bezirksregierung Koblenz vom 22.08.1996 heißt es wörtlich: „Die Ableitung von Grundwasser, von Wasser aus Bächen, Gräben, Brunnen und dgl. zur Mischwasserkanalisation ist unzulässig.“ Das Abwasserwerk durfte dieser Lösung nur ausnahmsweise und befristet zustimmen, unter der Bedingung, dass die Leitung in der Wallersstraße gebaut wird. Mit Rücksicht auf den geplanten Abwasserkanal wurde die Stadt Bad Breisig bislang vom Abwasserwerk noch nicht für die Abführung von Fremdwasser/ Oberflächenwasser zu Gebühren herangezogen. Nach einer bisherigen Schätzung des Abwasserwerkes wären ansonsten pro Jahr ca. 135.000 € von der Stadt an dieses zu entrichten.
Im Rahmen des Ausbaus der Kreisstraße/Wallersstraße wurde ein Auffangbecken für Oberflächenwasser errichtet, welches das Oberflächenwasser der Straße sammelt. Würde der beschlossene Kanal nicht gebaut, wäre der hierfür geflossene Zuschuss in Höhe von 115.300 Euro an die ADD zurückzuzahlen.
Behauptung SPD: „Ein Baugebiet Bubenhelle liegt in weiter Ferne.“
Fakt: Eine Bebauung im Bereich Bubenhelle ist im Flächennutzungsplan vorgesehen. Im Hinblick auf ein eventuell in Zukunft geplantes Baugebiet ist es weitsichtig, sinnvoll und wirtschaftlich, dass die Versorgungsträger sich bereits jetzt, wo die rechtlich zwingende Notwendigkeit des Baus eines Entwässerungskanals besteht, an der Maßnahme beteiligen und ihre Leitungen gleichzeitig erneuern. Damit werden Kosten so gering wie möglich gehalten.
Und hier die offizielle Pressemitteilung vom 12.08.2018:
Kanalbau Wallersstraße – wiederholt gezielte Desinformation der SPD Breisiger Land
Man hat den Eindruck, als wolle die SPD Breisiger Land den Kommunalwahlkampf schon eröffnen und zum zweiten Mal mit falschen Behauptungen versuchen, die Bevölkerung zu verunsichern. Unterziehen wir die Aussagen mal einem Faktencheck:
Erste Behauptung: „die Finanzierung der Kanalbaumaßnahme Wallersstraße sei ungeklärt und die Maßnahme sei nicht ausfinanziert“.
Fakt ist: Der Entwässerungskanal durch die Wallersstraße wurde mehrheitlich im zuständigen Gremium beschlossen. Das Gesamtkostenvolumen wurde auf ca. 2,4 Mill. € geschätzt.
Darin enthaltene Kosten sind:
- Ca. 1 Mill. € für die Erneuerung der Wasserleitungen. Kostenträger ist das Wasserwerk;
- ca. 150 T€ für die Straßenwiederherstellung. Kostenträger ist der Landesbetrieb Mobilität.
- ca.150 T€ für die Kanalsanierung von Hausanschlüssen. Kostenträger ist der Eigenbetrieb Abwasser EBB.
Alle diese Kosten werden von den einzelnen Auftraggebern getragen.
Für den Kanalbau Wallersstraße sind rund 1 Mio. € angesetzt. Davon entfallen gemäß Förderantrag 575.800 € auf die Stadt. Die restlichen Kosten werden von den anderen Auftraggebern nach einem bestimmten Schlüssel übernommen. Auf den Anteil der Stadt von 575.800 € hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) der Stadt eine Zuwendung in Höhe von 60 % (345.600 €) bewilligt. Danach verbleiben bei der Stadt Kosten in Höhe von ca. 230.200 €, die im Haushalt vorgesehen sind.
Das wurde der SPD bereits von der Verwaltung mitgeteilt. Trotzdem stellt sie in Zeitungsberichten und Flugblättern objektiv falsche Behauptungen auf.
Zweite Behauptung: „In der Sachsenstraße ist ein Auffangsystem für das sich oberhalb stauende Grundwasser geschaffen worden. …“Das Problem Stauwasser in der Sachsenstraße ist inzwischen gelöst.“
Fakt ist: Oberflächen bzw. Regenwasser außerhalb bebauter Flächen gehört nicht in den Mischwasserkanal der zur Kläranlage führt, damit das Regenwasser nicht kostenaufwendig über die Kläranlage gereinigt werden muss. Die Ableitung von Regenwasser in die Kläranlage ist unzulässig und wäre für die Stadt gebührenpflichtig. Das ist in Ziffer IV Nr. 5 der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Bezirksregierung Koblenz vom 22.08.1996 nachzulesen (siehe www.cdubadbreisig.de).
Nach einer bisherigen Schätzung des Abwasserwerkes wären von der Stadt für die Einleitung von Regenwasser durch Anwohner pro Jahr ca. 135.000 € an Gebühren zu entrichten. Mit Rücksicht auf den geplanten Abwasserkanal wurde die Stadt Bad Breisig bislang vom Abwasserwerk noch nicht für die Abführung von Oberflächenwasser durch Anwohner zu Gebühren herangezogen.
Im Rahmen des Ausbaus der Wallersstraße wurde ein Auffangbecken für Oberflächenwasser errichtet, das das Oberflächenwasser der Straße sammelt. Würde der beschlossene Kanal nicht gebaut, wäre der hierfür geflossene Zuschuss in Höhe von 115.300 € an die ADD zurückzuzahlen.
Dritte Behauptung: „Ein Baugebiet Bubenhelle liegt in weiter Ferne.“
Eine Bebauung im Bereich der Bubenhelle ist im Flächennutzungsplan vorgesehen. Im Hinblick auf einen zukünftig zu entwickelnden Bebauungsplan ist es vorausschauend, sinnvoll und wirtschaftlich, dass die Versorgungsträger sich bereits jetzt, wo die rechtliche Notwendigkeit des Baus eines Entwässerungskanals besteht, an der Maßnahme beteiligen und ihre Leitungen gleichzeitig erneuern. Damit werden die Kosten so gering wie möglich gehalten.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Stadtrat ist detailliert informiert. Umso befremdlicher ist es, dass er in seinem Zeitungsbericht und einer Flugblattaktion offenbar wissentlich falsche Behauptungen verbreitet.
Wenn das der neue Wahlkampfstil der SPD Breisiger Land werden soll — schon im Zusammenhang mit der Planung im Bereich der Jahnhalle wurden falsche Behauptungen verbreitet – muss man sich nicht wundern, wenn extreme Parteien hoffähig werden.
Die CDU Bad Breisig verfolgt einen anderen Politikstil. Der neue Stil der SPD Breisiger Land hat aus unserer Sicht nichts mit verantwortungsvoller Kommunalpolitik zu tun.
Wir werden uns auch weiterhin für einen fairen Politikstil, bei dem man sich um den besten Weg konstruktiv streitet, einsetzen.