17. Dezem­ber 2020

Verabschiedung Änderung Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) -

Gui­do Ernst MdL und Horst Gies MdL: Brand- und Kata­stro­phen­schutz wird gestärkt — Vor­schlä­ge der CDU-Lan­d­­tags­­frak­­ti­on eingeflossen

Die CDU-Lan­d­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­ten Horst Gies und Gui­do Ernst infor­mie­ren über die vom Land­tag ver­ab­schie­de­te Neu­fas­sung des Brand- und Kata­stro­phen­schutz­ge­setz (LBKG):

Mit der vom Land­tag gemein­schaft­lich beschlos­se­nen Ände­rung des LBKG wur­de das Gesetz an die aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen ange­passt. Der Brand- und Kata­stro­phen­schutz wird gestärkt. Ins­be­son­de­re die Stel­lung der ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te wird verbessert.”

Ernst betont, dass in der von sei­ner Frak­ti­on im Innen­aus­schuss bean­trag­ten Anhö­rung die Ände­rungs­vor­schlä­ge der CDU-Lan­d­­tags­­frak­­ti­on von den ein­ge­la­de­nen Exper­ten bestä­tigt wur­de: “Wir begrü­ßen außer­or­dent­lich, dass die­se Vor­schlä­ge schließ­lich mit dem von der CDU-Lan­d­­tags­­frak­­ti­on und den Regie­rungs­frak­tio­nen gemein­sa­men getra­ge­nen Ände­rungs­an­trag in das Gesetz ein­ge­flos­sen sind.”

Das betrifft bei­spiels­wei­se, so Gies:

- die Bei­be­hal­tung des Feuerwehrobmanns,

- die lan­des­weit ein­heit­li­che Anhe­bung der Alters­gren­ze bei der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr auf 67 Jahre,

- der Ver­zicht auf eine Eig­nungs­über­prü­fung im Bereich der Jugend­feu­er­weh­ren, oder

- die Auf­nah­me der Ret­tung aus unweg­sa­men Gelände.

Dar­über hin­aus soll der Lan­des­bei­rat ver­klei­nert und zu einem tat­kräf­ti­gen Bera­tungs­gre­mi­um in Zusam­men­ar­beit mit den Mit­glie­dern wei­ter­ent­wi­ckelt werden.

Ernst und Gies: Damit schaf­fen wir im Bereich des Brand- und Kata­stro­phen­schut­zes für die Ret­tungs­kräf­te die Grund­la­ge, dass sie bei ihrer Arbeit den aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen gerecht wer­den kön­nen. Dabei set­zen sie sich zum Teil selbst per­sön­li­chen Gefah­ren zum Woh­le der All­ge­mein­heit aus. Ihnen allen gebührt dafür unser Dank und unse­re Aner­ken­nung. Das schließt einen respekt­vol­len Umgang mit allen Mit­glie­dern der Blau­licht­fa­mi­lie ein.“