Niedergermanischer Limes: „Bad Breisig muss beim touristischen Konzept berücksichtigt werden“ -
CDU: Günstige Lage zwischen römischem Kastell Remagen und RömerWelt Rheinbrohl nutzen -
Das Land Rheinland-Pfalz will sich darum bemühen, die Verbandsgemeinde Bad Breisig bei der touristischen Inwertsetzung des Weltkulturerbes Niedergermanischer Limes (NGL) zu integrieren. Eine Aufnahme in den bereits laufenden Weltkulturerbeantrag sei jedoch nicht mehr möglich. Diese Antwort von Kulturminister Wolf kam auf eine einstimmige Resolution, die der Verbandsgemeinderat auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen hatte. Das teilte deren Sprecher, Norbert Heidgen, jetzt mit. Mit Blick auf ein mögliches touristisches Konzept betont Heidgen: „Bad Breisig liegt genau zwischen Remagen, das mit seinem römischen Kastell Teil des Antrages ist, und dem Erlebnismuseum RömerWelt in Rheinbrohl.
Die CDU-Landtagskandidatin Petra Schneider ergänzt: „Diese günstige Lage können wir im Tourismuskonzept für das UNESCO-Weltkulturerbe einbringen und nutzen. Bad Breisig muss beim touristischen Konzept berücksichtigt werden.“
Zum Hintergrund: Rheinland-Pfalz hat zusammen mit Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden bei der UNESCO beantragt, den Niedergermanischen Limes zwischen Remagen und Katwijk an der Nordseeküste als Weltkulturerbe anzuerkennen. Heidgen erläutert: „Bei unserem Resolutionsantrag ging es darum, dass die Vinxtbachmündung in Rheineck — und damit Bad Breisig — im Antrag an die UNESCO mit aufgenommen wird. Sie ist nämlich der historisch belegte End- bzw. Startpunkt der Grenzlinie des Niedergermanischen Limes. Und genau gegenüber der Vinxtbachmündung beginnt mit dem sogenannten „Wachturm 1“ in Rheinbrohl der Obergermanisch-Raetische Limes, der auf der rechten Rheinseite bis nach Süddeutschland verläuft.
Minister Wolf teilte hingegen mit, beim Vinxtbachtal und auch beim Rhein selbst handele es sich um „naturräumliche Elemente, welche aus sich heraus grundsätzlich nicht bei einem Weltkulturerbeantrag berücksichtigt werden“ könnten. In Frage kämen vielmehr ausschließlich archäologisch nachgewiesene Stätten, die überdies bestimmten definierten Kriterien entsprechen müssten. Im Falle von Bad Breisig sei zwar eine römische Besiedlung nachgewiesen, allerdings fehlten jegliche Hinweise auf einen militärischen Kontext. Deshalb habe man den Fundplatz – genau wie alle anderen rein zivilen Fundplätze entlang des NGL – nicht in den Antrag aufgenommen.
Bild: V.l.n.r.: Landtagskandidatin Petra Schneider, CDU Vorsitzender Norbert Heidgen und Landtagsabgeordneter Guido Ernst