25. Juni 2026

CDU Bad Breisig begrüßt einstimmigen Beschluss zur Ehrenamtsauszeichnung Verbandsgemeinderat schafft neue Form der Anerkennung für besonderes Engagement -

Auf Antrag der CDU-Frak­­ti­on hat der Ver­bands­ge­mein­de­rat in sei­ner Sit­zung am 23. Juni ein­stim­mig die Richt­li­ni­en zur Ehrung für her­aus­ra­gen­des ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment beschlos­sen. Damit wird ab die­sem Jahr eine öffent­li­che Aner­ken­nung für Men­schen und Grup­pie­run­gen geschaf­fen, die sich in beson­de­rer Wei­se für das Gemein­wohl ein­set­zen. Die CDU Bad Brei­sig bewer­tet den ein­hel­li­gen Beschluss als wert­schät­zen­des Signal aller Frak­tio­nen für die Bedeu­tung des Ehrenamts.

Bereits im ver­gan­ge­nen Jahr hat­te die CDU-Frak­­ti­on ange­regt, eine Aner­ken­nung für ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment in der Ver­bands­ge­mein­de ein­zu­füh­ren. Nach­dem der Vor­schlag frak­ti­ons­über­grei­fend unter­stützt wur­de, beschloss der Ver­bands­ge­mein­de­rat nun die kon­kre­te Ausgestaltung.

Frak­ti­ons­spre­cher Gui­do Ernst zeigt sich zufrie­den: „Das Ehren­amt ist das Rück­grat unse­rer Gesell­schaft. Vie­le Men­schen über­neh­men über Jah­re Ver­ant­wor­tung – in Ver­ei­nen, im sozia­len und kul­tu­rel­len Bereich. Die­ses Enga­ge­ment erfährt nun öffent­li­che Aner­ken­nung und Wertschätzung.“

Die neu­en Richt­li­ni­en sehen vor, dass sowohl Ein­zel­per­so­nen als auch Ver­ei­ne, Bür­ger­initia­ti­ven oder ande­re Grup­pie­run­gen aus­ge­zeich­net wer­den kön­nen. Vor­aus­set­zung ist z.B. ein lang­jäh­ri­ges ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment oder beson­de­re Ver­diens­te in sozia­len, kul­tu­rel­len, sport­li­chen, kirch­li­chen, öko­lo­gi­schen oder gemein­nüt­zi­gen Berei­chen. Eben­so berück­sich­tigt wer­den Leis­tun­gen, die das Zusam­men­le­ben und das Anse­hen der Ver­bands­ge­mein­de nach­hal­tig fördern.

Vor­schlags­be­rech­tigt sind Ver­ei­ne, Orga­ni­sa­tio­nen, Kir­chen­ge­mein­den, Frak­tio­nen des Ver­bands­ge­mein­de­ra­tes sowie Bür­ge­rin­nen und Bürger.

Die Ehrung wird künf­tig in der letz­ten öffent­li­chen Sit­zung des Ver­bands­ge­mein­de­ra­tes eines Jah­res statt­fin­den. Neben einer Urkun­de erhal­ten die Aus­ge­zeich­ne­ten einen Gut­schein über 100 Euro, der bei einem Unter­neh­men inner­halb der Ver­bands­ge­mein­de ein­ge­löst wer­den kann.